Physiotherapeutische Wahlpraxis, Kostenrückerstattung lt. Tarif Ihrer Krankenkassa

Verordnung/Kostenrückerstattung

  • Verordnung für Physiotherapie vom Hausarzt, Facharzt, Spital
  • Bewilligung der Verordnung vor oder in den ersten Wochen der Therapie bei Ihrer Krankenkasse
  • Info: Aktuell ist die Bewilligungspflicht bis Juni 2025 ausgesetzt (ÖGK, BVAEB)
  • Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Je nach Versicherung werden Ihnen 30 - 70% rückerstattet.
  • Bei priv. Zusatzversicherung (z.B. Unfallvers.) werden bis zu 100% übernommen.

Für das Präventionstraining ist keine ärztl. Verordnung nötig.

Terminabsage

Vereinbarte Termine bitte bis spätestens 24 Std. davor absagen, sonst muss dieser leider verrechnet werden.

Praxis Alpina

Ärzte- und Therapeutengemeinschaft
Bahnhofstrasse 34
6780 Schruns

Tel.: 05556 74931
Fax: 05556 74931-4
office@praxis-alpina.at

 

Terminvereinbarung

Terminsystem: Wir arbeiten nach einem Terminsystem. Bitte rufen Sie uns immer an, bevor Sie unsere Ordination aufsuchen. So können wir Ihre Wartezeiten verkürzen.

telefonische Terminvereinbarung

+43 677 630 28810

Öffnungszeiten

Montag 15:00 - 19:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00

weitere Termine nach Vereinbarung