Physiotherapeutische Wahlpraxis, Kostenrückerstattung lt. Tarif Ihrer Krankenkassa
Verordnung/Kostenrückerstattung
- Verordnung für Physiotherapie vom Hausarzt, Facharzt, Spital
- Bewilligung der Verordnung vor oder in den ersten Wochen der Therapie bei Ihrer Krankenkasse
- Info: Aktuell ist die Bewilligungspflicht bis Juni 2025 ausgesetzt (ÖGK, BVAEB)
- Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Je nach Versicherung werden Ihnen 30 - 70% rückerstattet.
- Bei priv. Zusatzversicherung (z.B. Unfallvers.) werden bis zu 100% übernommen.
Für das Präventionstraining ist keine ärztl. Verordnung nötig.
Terminabsage
Vereinbarte Termine bitte bis spätestens 24 Std. davor absagen, sonst muss dieser leider verrechnet werden.